An eine rechtliche Vertretung denken
Sollte der Fall eintreten, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber besorgen können, können Sie im Vorwege bestimmen, wer Ihr(e) Betreuer(in) werden soll – oder auch ganz eindeutig, wer nicht. Dabei ist die Betreuung hier im Sinne einer Vertretung zu verstehen. Ganz besonders wichtig ist dies bei Menschen, die leitende und eigenverantwortliche Funktionen übernehmen – können Sie sich als Inhaber einer Firma vorstellen, dass ein gerichtlich bestimmter Vormund Ihre Geschäfte weiterführt...
Das Ganze ist im Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten: Für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selber besorgen können, muss eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Dabei wird die Tätigkeit des gesetzlichen Betreuers vom Vormundschaftsgericht überwacht.
Es ist also sinnvoll, eine Patientenverfügung entweder mit einer Vorsorgevollmacht oder mit einer Betreuungsvollmacht zu kombinieren, damit wenig Spielraum offenbleibt, wenn es darum geht, Ihre Interessen zu vertreten.
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