Feuerbestattungen und Urnenbegräbnis
Diese Bestattungsart ist im norddeutschen Raum sehr verbreitet.
Um eine Feuerbestattung durchführen zu können, muss seit dem Jahr 2005 keine Willenserklärung der oder des Verstorbenen bzw. der nächsten Angehörigen mehr vorliegen.
Nach der Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt. Neben den klassischen Grabstellen kann eine Beisetzung auch in kleineren Urnengräbern erfolgen.
Diese Art der Beisetzung hat aufgrund der Art der Grabanlage im Vergleich zu anderen Bestattungsarten in der Folge geringe Kosten. Bei Fragen dazu informieren wir Sie gerne im Detail. In unseren Räumlichkeiten finden Sie eine Auswahl von verschiedenen Urnen.
Kostenbeispiel und Preise zu Komplettpaketen finden Sie hier:
Feuerbestattung mit Trauerfeier, ohne Trauerfeier.
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