Zur Startseite
SIE ERREICHEN UNS JEDEN TAG 24 STUNDEN.
UNTER 0431 - 260 81 60
Julius Tischendorf GmbH & Co. KG
Feldstraße 22
24105 Kiel (Deutschland)

ZUM KONTAKTFORMULAR »»

service@bestattungen-tischendorf.de

Welche Vollmacht im Falle eines Falles?


Eine Vorsorgevollmacht berechtigt im Voraus eine von Ihnen bestimmte Person, in Ihrem Namen tätig zu werden und definierte Aufgabenkreise zu übernehmen, z.B.:

  • Vertretung in Geldangelegenheiten
  • Vertretung in Firmenangelegenheiten (z.B. Interims-Geschäftsleitung)
  • Regelung eines Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Regelung der Gesundheitsvorsorge
  • Durchsetzung einer Patientenverfügung
Die Vorsorgevollmacht tritt erst in Kraft, wenn die in der Vollmacht genannten Bedingungen (z.B. Krankheit oder Behinderung) eingetreten sind und Sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Geschäfte zu erledigen. Man unterscheidet dabei General-, Teil- oder Spezialvollmachten – auch hier empfehlen wir, die Vollmachten notariell beurkunden zu lassen.






















© by Julius Tischendorf GmbH & Co.KG, Kiel | Stand der Information: Apr. 2009 | Impressum / Datenschutz | Internetagentur Kiel, Lübeck