Welche Vollmacht im Falle eines Falles?
Eine Vorsorgevollmacht berechtigt im Voraus eine von Ihnen bestimmte Person, in Ihrem Namen tätig zu werden und definierte Aufgabenkreise zu übernehmen, z.B.:
- Vertretung in Geldangelegenheiten
- Vertretung in Firmenangelegenheiten (z.B. Interims-Geschäftsleitung)
- Regelung eines Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Regelung der Gesundheitsvorsorge
- Durchsetzung einer Patientenverfügung
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