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Häufig gestellte Fragen
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Darf ich die Asche des Verstorbenen mit nach Hause nehmen?
In Schleswig-Holstein besteht Friedhofszwang d.h. die Asche des Verstorbenen darf nicht geteilt und muss auf einem Friedhof oder auf See beigesetzt werden.
Wenn ich das Erbe ausschlage, muss ich dennoch die Bestattungskosten zahlen?
Wer macht Fotos vom Verstorbenen oder der Trauerfeier?
Wo kann ich Hilfe zum Trauern finden?
Wie kann ich meine Freunde und Bekannte über den Todesfall informieren?
Muss jeder beerdigt werden?
Welche Kleidung trägt der Verstorbene?
Wer informiert und zieht das Geld bei der Lebensversicherung ein?
Welche Musik wird bei einer Trauerfeier gespielt?
Was ist eine Naturbeerdigung?
Warum kümmert sich das Ordnungsamt nach 9 Tagen um die Bestattung?
Muss ich den zuständigen Pastor/Pfarrer für die Trauerrede nehmen?
Wie wird die Qualität eines renommierten Bestatters überprüft?
Wer hält die Rede bei der Trauerfeier, wenn der Verstorbene nicht Kirchenmitglied ist?
Wie wird eine Seebestattung durch geführt?
Wie gestalte ich eine Trauerfeier?
Können Kinder mit zur Beerdigung gehen?
Wie kann ich Vorsorge treffen?
Was bedeutet Digitaler Nachlass?
Warum findet eine 2. Leichenschau durch den Amtsarzt vor jeder Einäscherung statt?
Wem gehört das Zahngold?